Glasschäden

Bei jedem Glasschaden prüfen wir erst, ob dieser repariert werden kann oder ob die Scheibe ausgetauscht werden muss.

Eine beschädigte Windschutzscheibe muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Abhängig vom Ausmaß des Schadens ist eine Reparatur möglich bzw. aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller. 
So werden zum Beispiel Steinschläge außerhalb des Hauptsichtfeldes mit einem Reparaturharz wieder ausgefüllt und mit UV-Licht ausgehärtet.

Die Seiten- und Heckverglasung ist von der Reparatur ausgeschlossen. Hier wird grundsätzlich ein Austausch notwendig sein.
Ist Ihr Kraftfahrzeug teil- bzw. vollkaskoversichert, übernimmt Ihre KFZ-Versicherung die Kosten für den Austausch bzw. Reparatur der Fahrzeugverglasung, abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung.
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St-Nr.: 117/5196/1751 ° Ust-ID.: DE-238240905